KRANKENKASSENFÖRDERUNG NACH § 20 SGB V.

Nach § 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionsprogramme zu fördern.



    


Ich biete in regelmäßigen Abständen einen nach §20 zertifizierten 10-Wochen-Präventionskurs an.

Der Kurs ist von der Krankenkasse anerkannt und kann bis zu 100% erstattet werden.

   

Wenn sie wissen wollen, wie viel Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet, rufen Sie diese einfach an oder vereinbaren mit uns Ihren persönlichen Informationstermin.

05692 - 996682